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Leistungen Was ich für Sie tun kann... |
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| Erstattung von schriftlichen und mündlichen Privatgutachten: Jedermann, der ein Problem im Zusammenhang mit Malerarbeiten hat, kann mich zu Rate ziehen. Oftmals hilft schon eine kurze, gleich am strittigen Bauvorhaben abgegebene, mündliche Stellungnahme weiter. Wenn gewünscht, erstelle ich selbstverständlich auch eine detaillierte, schriftliche Stellungnahme in Form eines Gutachtens. |
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| Erstattung von Gerichtsgutachten: Hier werde ich ausschließlich vom Gericht selbst beauftragt. Natürlich können die am Prozess oder an einem selbständigen Beweisverfahren beteiligten Parteien dem Gericht einen Sachverständigen vorschlagen, was auch Berücksichtigung finden kann. Allerdings ist das Gericht selbstredend frei in der Auswahl des Sachverständigen. |
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| Erstattung von Schiedsgutachten: Bevor es zu einem - eventuell langen und teuren - Prozess kommt, können streitende Parteien mich mit der Erstattung eines Schiedsgutachtens beauftragen. Das Schiedsgutachten ist für beide Parteien absolut rechtsverbindlich. Eine viel zu wenig genutzte, außergerichtliche Möglichkeit der Zeit- und Kostenersparnis! |
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| Ausstellung der Fertigstellungsbescheinigung: Werden Ihnen als Malereibetrieb nach Beendigung Ihrer Arbeiten immer wieder Mängel vorgehalten, eine Abnahme und somit die Bezahlung Ihrer Leistung wiederholt hinausgezögert, dann kann eventuell eine Fertigstellungsbescheinigung weiterhelfen. Unter bestimmten Voraussetzungen bin ich befugt, eine solche Bescheinigung nach BGB §641a auszustellen. |
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| Fachberatung: Ob privater Auftraggeber, Fachbetriebe, Architekturbüros, Bauträger, Hausverwaltungen ... |
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| Teilnahme bei Abnahmen: Wenn es im Vorfeld der Abnahme bereits zu Unstimmigkeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer kommt oder besser, um solche ganz einfach zu vermeiden: Rufen Sie mich an, ich werde die Abnahme begleiten, zu eventuellen Mängelbehauptungen oder Unklarheiten umgehend Stellung beziehen und mich ggf. vermittelnd einschalten. |
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| Baubegleitende Prüfungs- und Überwachungstätigkeit: Je nach Umfang eines Bauvorhabens kann es sinnvoll sein, bereits während der Bauphase einen Sachverständigen mit verschiedenen Aufgaben zu betrauen. Das kann z.B. die Überprüfung der Vorleistung anderer Gewerke sein (z.B. Trockenbau, Putzarbeiten) oder die Dokumentation von Behinderungen der Leistungsausführung. |